Hinrich Stuke war ein Mitglied der Vitalienbrüder und wird in der Edition der Hanserecesse als Seeräuber[1] bezeichnet. Bei einer Versammlung zu Wismar am 14. April 1420, geht es u.a. darum, dass Lübeck einen Brief nach Amsterdam schickte, in dem sie darum baten, dass Amsterdam und seine Nachbarstädte den Vitalierhäuptling Hinrich Stuke nicht weiter unterstützen sollten. Andernfalls drohten sie mit Gegenmaßnahmen. Stuke und andere Vitalienbrüder sollen lange Zeit auf See dem Gemeinen Kaufmann (Hanse) große Schäden zugefügt haben. Auch andere Städte konnten bezeugen, dass die Vitalienbrüder Schäden verursacht haben und man sandte Männer gegen sie aus, damit sie vor diesen Schäden schützten und diese abschirmen sollten. Die Städte forderten die Waren unbeschädigt zurück oder andernfalls Ersatz. Würden die sogenannten Seeräuber diesem nachgehen, drohten ihnen keine weitere Strafen.[2] ## Leben Namenvarianten: möglicherweise Heinrich Styke Lebensdaten: namentlich erwähnt im Jahr 1420, vermutlich geboren und gestorben zwischen 1380 - 1460 Tätigkeitsgebiet: Nord- und Ostseeraum; Lübeck, Amsterdam (und Nachbarstädte) Verwandschaft: [[Arnd Stüke]] könnte ein Verwandter von Hinrich Stuke sein, da einer seiner Söhne Heinrich Styke hieß. ## Tätigkeiten Hinrich Stuke war ein Mitglied der Vitalienbrüder und wird sogar als "Vitalierhäuptling"[3] bezeichnet. Zudem wird er als Seeräuber bezeichnet, der mit weiteren Vitalienbrüdern Waren von lübecker Handelsmännern beschädigt.[4] Status: Häuptling der Vitalienbrüder[5] Fahrgemeinschaften: unbekannt; andere Vitalienbrüder Auftraggeber: unbekannt; möglicherweise Amsterdam, da diese sie unterstützen[6] Angaben zu Schiff und Besatzung: unbekannt Sonstige Tätigkeiten: unbekannt ## Sonstiges **Ohne Ergebnis blieb die Recherche in:** - HR I, 1.1-1.4, 1.6-1.8 - HR II, 2.1-2.7 - HR III, 3.1-3.7 - HUB Bd. 1-4 - HUB Bd. 6-11 - LUB Bd. 1-11 - MUB Bd. 1-25 ## Quellen HR I.7, Registereintrag, S. 642 HR I.7, S.102- 103 HR I.7, S.83 - 84 ## Literatur ## Einzelnachweise 1. ↑ HR I.7, Registereintrag, S. 642 2. ↑ HR I.7 201, S.102- 103 3. ↑ HR I.7, S.83 - 84 4. ↑ HR I.7 201, S.102- 103 5. ↑ HR I.7, S.83 - 84 6. ↑ HR I.7, S. 83 - 84
