Jacob Rode wird als Fehdehelfer in den Hanserecessen genannt. Interessant ist, dass dieser von Lettland und Lübeck 1472 gezielt verfolgt wird und unter der Schutzhaft eines Komthuren steht. 1428 wird ebenfalls ein Fehdehelfer namens Jacob Rode erwähnt. Ob die schriftlichen Quellen dieselbe Person meinen, bleibt aufgrund der zeitlichen Differenz kritisch zu betrachten.
Leben
Namensvarianten: Jacob vam Rode, Jacob vamme Rode
Lebensdaten: Die erste Erwähnung des Namens Jacob Rode findet sich in den Hanserecessen am 1. August 1428. [1] 1472 (18. Januar, März, Mai) wird, wohl eine andere Person, mit demselben Namen in den Hanserecessen erwähnt. [2]
Herkunft: Leider wurden zu Jabob Rode keine genauere Herkunftsangabe gemacht. Die Quelle spricht jedoch für eine wendische Stadt (Rostock, Wismar oder Stralsund). [3]
Tätigkeitsgebiet: wohl Lettland, Lübeck
Verwandtschaft: unbekannt
Tätigkeiten
Aktivitäten als Fehdehelfer: Stiehlt gemeinsam mit den anderen Hauptleuten der wendischen Städte 1428 (erwähnt werden Rostock, Wismar, Stralsund) Waren und Geld. Diese Hauptleute waren: Andreas Koppersmit, Johann Stenbeke, Claus Borgardes, Kleyne Prange, Peter Smit, Henricus Samer, Hinrick Clemmeke, Jacob Hovet, Erden van der Heide, Claus Moller, Grevesmolen, Hans Sandouwe und Claus Here. [4] Viele Jahre später wird, vermutlich nicht dieselbe Person namens Rode, im Januar des Jahres 1972 erneut erwähnt. Die Stadt Wolmar (heutiges Valmiera, Lettland) erhält vom Lübecker Rat die Nachricht, dass Jacob vam Rode gesichtet wurde und folgt diesem nach. [5] Jakob vam Rode soll zahlreiche Kaufmänner auf See geschädigt haben. [6]
Status: Einer der "Hovetlude" bei einer Fehde. [7]
Fahrgemeinschaften: unbekannt
Auftraggeber: unbekannt
Angaben zu Schiff und Besatzung: unbekannt
Sonstige Tätigkeiten: Im März 1472 bis einschließlich zum 10. Mai 1472 steht Jacob Rode unter dem Schutz von einem Komthur von Memel. [8] Dieser beherbergt, so die Quelle, zahlreiche Seeräuber und wird deswegen von der Stadt Lübeck angeklagt. Rode selbst konnte mittels der Zustimmung von Riga und Reval sein Schiff verkaufen und nach Gotland übersegeln. [9]
Sonstiges
Keine Erwähnung eines Jacob Rode in folgenden Quellen:
- HR I. 7/8
- HR II. 2-5, 7
- HUB I-VI
- LUB VI/VII
- SVB
Quellen
- HR II. 1
- HR II. 6
Literatur
Einzelnachweise
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HR II. 1, 543 § 39
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HR II. 6, 482/ 493/ 496/ 514
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HR II. 1, 543 § 39
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HR II. 1, 543 § 39
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HR II. 6, 493 § 10
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HR II. 6, 496
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HR II. 1, 543 § 39
↑
HR II. 6, 514 § 18
↑
HR II. 6, 521
