Jakob van Deventer aus Kampen war möglicherweise ein Gewaltdienstleister. Er wurde von Herzog Phillip (II.) von Burgund, Graf von Flandern, in einem Brief vom 24. April 1386 an die Stadt Kampen erwähnt. In ihm bestätigt Philipp die Wegnahme eines englischen (Fracht-)Schiffes[1] und seine Überführung nach Flandern durch Jakob und erklärt diesen für unschuldig, weil er auf Befehl französischer und flandrischer Beamter gehandelt habe. Außerdem bittet Philipp die Kampener darum, Jakob ohne weitere Belästigungen die Heimkehr zu gestatten, nachdem dieser in Kampen festgehalten worden sei.
Leben
Namensvarianten: Jacobus de Deventre
Lebensdaten: um den Mai 1385
Herkunft: Kampen (vermutlich die niederländische Stadt)
Tätigkeitsgebiet: Sluis
Verwandtschaft: -
Tätigkeiten
Aktivitäten als Gewaltakteur: Wegnahme und Überführung eines englischen (Fracht-)Schiffes im Mai 1385
Status: Jakob van Deventer scheint eine Art Hauptmann oder Kapitän gewesen zu sein, weil er der einzige ist, der in Philipps Brief namentlich genannt wird.
Fahrgemeinschaften: -
Auftraggeber: französische und flandrische Beamte
Geschädigte: -
Angaben zu Schiff und Besatzung: Besatzungsmitglieder nicht namentlich aufgeführt, aber Hinweis darauf, dass Jakob mit einigen anderen gefahren ist.[2]
Sonstige Tätigkeiten: -
Dokumentation der Recherche
Ohne Ergebnis gesucht in: HR I,3 Nr. 240 (Ein anderer Jakob van Deventer 28 Jahre früher); HR I, 1-2, 4-6; HUB 1-3, 5-6; MUB II, 6-10; MUB III, 13-24
Sonstiges
Im Hansischen Urkundenbuch sowie im Mecklenburgischen Urkundenbuch wird ein Tiedemann erwähnt, der der Sohn eines Jacobs von Deventer sein soll (Tidimanno filio Jacobi de Deventre/Tidimanno filio Jacobi de Deuentre [3]). Allerdings stammt diese Quelle aus dem Jahr 1303, und es ist sicher, dass nicht der gleiche Jakob gemeint ist.
Quellen
HR I.3 Nr. 407
HUB 4 Nr. 867 (an dieser Stelle im Hansischen Urkundenbuch wird nur auf die Quelle in den Hanserecessen verwiesen, trotzdem ist sie hier in einem Regest kurz zusammengefasst)
Literatur
Einzelnachweise
↑
HUB 4 Nr. 867
↑
et quidam alii, HR I.3 Nr. 407
↑
HUB 2 Nr. 40/MUB II, 5, Nr. 2886
