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1
Jan Buuc war ein Ritter[1], Admiral von Flandern[2] und Bürgermeister von Sluis.
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## Leben
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Namensvarianten:
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Johan, Jehan, Jhan, Jahn
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Buux, Bwk, Búk, Boke, Buck, Buk, Buuk
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Außerdem taucht in einigen Quellen der Name Jan Poortefin[3], bzw. Portefin[4], als Name für den Vater von [[Wouter Buuc]] auf.
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Lebensdaten: Erstmals aktenkundig am 3. August 1358. 1383 vor Schottland und sehr aktiv 1386 vor der flämischen Küste und im Zwin.
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Herkunft: Sluys, Flandern, heute südliche Niederlande an der Grenze zu Belgien.
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Status: flämischer Adel, Ritter, Bürgermeister von Sluys, Admiral von Flandern.
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Tätigkeitsgebiet: Im Zwin vor Sluys und im Meer davor bis nach Danzig und vor die schottische Küste. 
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Verwandtschaft: [[Jakob Buuc]], [[Wouter Buuc]]. Möglicherweise seine Söhne. Nach einer Quelle war [[Peter van Kampen]] sein Bruder.[5] Damit auch Bruder von [[Klaus van Kampe]].
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## Tätigkeiten
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Der Ritter _mynher_ Johan (von) Buuc war sowohl Fehdeführer/-helfer, als auch Auftraggeber und Hintermann. Er fuhr zunächst mit wechselnden Besatzungen auf Beutezüge gegen Hansefahrer. Dabei raubte er teilweise ganze Schiffe oder nur Schiffsladungen, während die Besatzungen der eroberten Schiffe in der Regel am Leben zu bleiben scheinen. In den Quellen taucht er auch immer wieder als Auftraggeber oder Hintermann auf. Seine Knappen und/oder Gesellen scheinen oftmals die Täter gewesen zu sein.[6] Zudem ist er in Klagen verwickelt, die sich mit Konfiszierungen und Ausgleichszahlungen befassen.[7] Diese Tatsache unterstützt seinen Status als Bürgermeister bzw. "Beamter" der Stadt Sluys. Unter seinem neuen Lehnsherren [[Philipp II. von Burgund]] war er Admiral von Flandern.[8]
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Jan Buuc arbeitete zunächst entweder auf eigene Rechnung und/oder für die Genter Bürgerschaft, da er - nach Quellenlage - ausschließlich Schiffe mit Ziel Brügge überfallen zu haben scheint. Im Kontext des hundertjährigen Krieges - der vor Sluys seinen Ausgang genommen hatte - scheint er vor Schottland, das mit Frankreich verbündet war, zu Gunsten Frankreichs gegen England zu handeln. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er ab 1385 für seinen neuen Lehnsherren arbeitete und Schiffe, Güter und Nahrung für dessen neue Marine aquirierte: Philipp "den Kühnen" aus dem Hause Valois, Herrscher über Burgund und Flandern. Erwähnung findet Jan Buuc in den Klagen der Verhandlungen zu Dordrecht und Antwerpen von 1387, sowie in einer Reihe andere Klagen. Die genaue zeitliche Zuordnung der Quellen im Folgenden ist nicht immer exakt möglich.
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### Fehdeführer/-helfer
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Jan Buuc und seine Leute nahmen die Ladung des Schiffes von [[Heynen Molden]]. Die Ladung war unter mehreren Personen aufgeteilt, die unter dem Vorfall alle Verlust machten.[9]
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Mit Hilfe von Jan Buuc wurde im Jahr 1382 ein Schiff aus Dordrecht und ein Paket Laken, das [[Everhart Daessen]] gehört hatte, genommen.[10]
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Am dritten Tag nach der Schlacht von Roosebeke (Anmerkung: die Schlacht fand am 27. November 1382 statt) wurde [[Ludekin Munters]] mit seinen Leuten gefangen genommen. Grund hierfür waren zusätzliche Abgaben, die Kaufleute an den Grafen von Flandern und dieser wiederum an den französischen König zahlen musste. Ludekin war nicht in der Lage die finanziellen Mittel aufzubringen, weswegen er und seine Leute acht Tage im Gefängnis verbringen mussten. Nachdem er durch die Zahlung einer Kaution frei kam, versuchte er Laken zu verkaufen, die jedoch von Jan Buuc, Peter und Claus von Kampen, sowie 200 Leuten aus Sluys genommen wurden. Zu den Opfern zählten [[Jakob Buuc]], [[Henneken Brunowen]], [[Ludeken Bodendike]] und [[Johan Setewel]]. Munters und seine Leute schickten jemanden nach Sluys, um die Situation zu klären. Buuc lenkte jedoch nicht ein, weswegen der Fall vor den Rat von Brügge kam. Die Stadt Brügge erklärte, dass sie nicht bemächtigt wäre, den Fall aufzuklären. Daher wollten sich die Kaufleute an den Grafen von Flandern persönlich wenden. Zusätlich bat man in einem Brief Jan Buuc darum, die genommene Ware noch nicht zu verkaufen. Buuc erklärte sich bereit der Bitte nachzukommen. Als Luedkin und seine Leute das Rathaus verließen, wurden sie jedoch von Buucs Leuten gefangen genommen und weitere 16 Wochen im Gefängnis festgehalten. Für die Opfer entstand zusätzlich wirtschaftlicher Schaden zu dieser Zeit.[11]
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Um den Michaelistag 1383 fuhr er mit [[Matthiis Cleyssone]], [[Jacob Reiloff]] und weiteren Gesellen vor Schottland. Buuc und seine Fahrgemeinschaft nahmen zwei Schiffe von lübecker Bergenfahrern. Schiffer waren Bloc und Mudelmowe, sowie Haghenmeester.[12] In der Antwort auf die Klage wird behauptet, die Fahrgemeinschft habe in legalem Rahmen auf Befehl ihrer Herren aus Flandern gehandelt. Kapitän [[Simon van Brundamme]] und [[Jan Leemot]] (_baliu_ aus Sluys) hatten den Auftrag erteilt, englische Waren und nach England bestimmte Waren zu nehmen und nach Flandern zu bringen.[13] Von Seiten der Kläger wird weiterhin eine präzise Auflistung der verlorenen Waren dargelegt, deren Schaden sich auf 10.000 lübische Mark beläuft. Darüber hinaus wird erwähnt, dass während dem Zwischenfall 22 Leute den Tod gefunden haben sollen. Als Ausgleich werden weitere 800 lübische Mark verlangt.[14]
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Nach Mariä Geburt 1384 nahm Jan Buuc zusammen mit seinem Bruder [[Peter van Kampen]] gentsche Laken, die [[Johann Hetveld]] gehört hatten.[15]
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Im Jahr 1384 raubte Jan Buuc mit seinen Dienern ein Hanseschiff von [[Heynen Molden]] aus.
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Um das Jahr 1385 raubte Jan Buuc das Schiff und die Waren des Kaufmanns [[Hinrich van Minden]], Bürger zu Lübeck, und hielt desssen Gesellen und Schiffsführer, [[Lodewich Alebring]], für ein Jahr gefangen bis das Lösegeld bezahlt wurde.[16]
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Am Montag vor Pfingsten 1386 fuhr er mit [[Klaus van Kampe]], [[Heine Starke]] und [[Heine Klinken]] möglicherweise vor Danzig, wenig später vor Sluys.
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Zusammen mit [[Willem Nove]] und Gesellen nahm Jan Buuc einen Eever von [[Hoyer Eenbeken]] aus Hamburg. Der Schaden beläuft sich auf 200 lübische Mark und betrifft zusätzlich die Gesellschaft von Hoyer Eenbeken.[17] [[Willem Nove]] erklärt, dass weder er, einer seiner Leute, noch Jan Buuc widerrechtlich gehandelt hätten.[18]
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Zusammen mit [[Arend van der Mare]] und Gesellen wurde eine Hamburger Kogge im Zwin genommen. Die Klage enthält eine genaue Auflistung der entstandenen Schäden und der betroffenen Personen.[19] [[Arend van der Mare]] behauptet jedoch, dass die Informationen nicht der Wahrheit entsprächen und weder er, noch einer seiner Leute die Prise gesehen oder genommen hätte.[20]
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### Auftraggeber und Hintermann
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Jan Buuc beschuldigt [[Jacob Deventhei]] Verbrechen begangen zu haben. Als Kompensation beschlagnahmt Buuc die Kogge von Deventhei, der diese wieder freikaufen muss.[21]
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Am Dienstag nach dem Michaelistag 1385 waren die Brüder Peter und Claus van Kampen, sowie Jacob Buuc in eine Güterwegnahme verwickelt. An Jan Buuc soll im Laufe der Situation Geld gezahlt werden.[22] Der genaue Vorgang ist aufgrund der unvollständigen Quelle nicht zu ermitteln.
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[[Wouter Buuc]] und andere scheinen sich auf Anweisung von Jan Buuc von der flämischen Flotte entfernt zu haben, um andere Gewässer vor der englischen Flotte zu sichern. Auf dem Weg fanden sie die hamburger Kogge von [[Klaus van Wedele]], die ihnen verdächtig erschien. Die Kaufleute hatten wohl in Nienpoort Geschäfte gemacht. In den folgenden Gespächen versuchten die Kaufleute [[Wouter Buuc]] die Situation zu erklären. Es kam jedoch zu keinem Einverstädnis, woraufhin das Schiff in den Besitz von Buuc und seinen Leuten überging.[23]
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[[Lopez von Spanien]] nahm mit seinen Helfern aus Sluys ein Schiff samt Ladung und brachten es nach Sluys. [[Henninc Rechter]] und [[Sander Grabow]], denen das Schiff gehörte, wendeten sich an die Stadt Brügge und an Graf Ludwig II. Jan Buuc sollte den Schaden erstatten, weigerte sich jedoch zunächst. Der Fall zog sich weiter, wodurch für die beiden Opfern zusätzlich wirtschaftlicher Schaden entstand.[24]
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Knappen und Gesellen von Jan Buuc haben drei Schiffe auf ihrem Weg nach England aufgebracht und nach Sluys gebracht. Zwei der drei Schiffe gehörten den deutschen Kaufleuten [[Henric Wipmann]], [[Herman Brutzekow]] und [[Bernd Brand]]. Es wird versichert, dass kein Engländer Anteil an diesen Schiffen gehabt hat. Weiterhin werden die Leute von Buuc als Räuber und gewalttätig beschrieben.[25] Von Seiten der Kläger versucht man, scheinbar vorgefallene Auseinandersetzungen zu rechtfertigen. Jan Buuc meldet sich selbst zu Wort und behauptet, dass die Anklage nicht gerechtfertigt sei.[26]
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Montags vor Pfingsten 1386 wurde den preußischen Kaufleuten Herman Brutzkouwe und Barend Brand ein 40 Lasten großes Schiff von denen aus Sluys genommen. Das Schiff wurde später von Jan Buuc seinem eigenen Kleriker gegeben.[27] Es ist möglich, dass dieser Fall mit dem vorherigen Fall, aufgrund der gleichen Opfernamen, übereinstimmt.
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Jan Buuc hatte an seinen Knappen [[Heine Starke]], [[Klaus van Kampe]] und [[Heine Klinken]] den Auftrag erteilt, gegen die Feinde Flanderns zu fahren. Sie sollten vermutlich hauptsächlich den Engländern Schaden zufügen. Die Fahrgemeinschaft hatte drei Schiffe angehalten und untersuchte diese nach Waren, die für England bestimmt waren. Es scheint zu Unstimmigkeiten gekommen zu sein, die zu Kampfhandlungen und wohl auch Toten führten. Im Folgenden tauchten Franzosen auf, die die Besatzung der genommenen Schiffe tot sehen wollten. Die Fahrgemeinschaft brachte die Prise jedoch nach Sluys. Jan Buuc behauptet nach dem Vorfall, dass alles legitim nach seinen Vorschriften abgelaufen sei und das Gut, sowie die Schiffe rechtens genommen wurden.[28] Der Fall weist Ähnlichkeit mit den beiden vorherigen Fällen und einer weiter oben erwähnten Fahrgemeinschaft von Claus van Kampen, [[Heine Starke]] und Heine Clinke auf.
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Im Januar 1387 kam es zu einem irrtümlichen Angriff auf eine deutsche Kogge im Hafen von Sluys. Philipp II. entschuldigt sich für diesen Irrtum bei seinen spanischen Verbündeten. Jan Buuc wird in der Quelle eindeutig als Admiral von Flandern genannt.[29]
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Angaben zu Schiff und Besatzung: Wechselnde Schiffe, wechselnde Besatzungen. Über ein "Flaggschiff" o.ä. ist nichts bekannt.
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Sonstige Tätigkeiten: Vermutlich Landesverteidigung.
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## Sonstiges
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1385 planten die hansischen Städte, den Stapel von Brügge nach Dordrecht zu verlegen. Ein Jahr zuvor war nach dem Tode [[Ludwigs II.]] Flandern an Burgund gefallen. In Sluys entstand neben dem Kastell, das 1385 fertig gestellt wurde auch der wichtigste Marinehafen Burgunds. 1386 fanden die meisten der beklagten Überfälle aus Sluys heraus statt, woraufhin 1387 die Verhandlungen zu Dordrecht und Antwerpen aufgenommen wurden, aus deren Rezesse die meisten Fälle stammen. Mit Philipp II. von Burgund hatte Jan Buuc gegen die Klagen der Hamburger und Lübecker einen mächtigen Lehnsherrn im Rücken.
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73
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Jan Buuc auf Wikipedia (niederländisch).[1](http://nl.wikipedia.org/wiki/Jan_Buuc)
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76
## Quellen
77
78
Hanserecesse Band 1, Abteilung II., S. 411 - 449 (Nr. 343, §§24, 31, 34, 35, 41; Art. 344, §§19, 24, 26, 28, 32; Art. 345, §§15, 20, 23, 26; Art. 346, §§15, 20, 22, 24, 27).
79
80
S. 334 - 361 (Nr. 335-336, 345, 347, 351-352).
81
82
Hanserecesse Band 1, Abteilung III., S. 234 (Nr. 5, §2, §11), S. 335-361 (Nr. 335, 336 §§14-18, Art. 347, 351, 352).
83
84
Hansisches Urkundenbuch Band 4, Nr. 884.
85
86
87
Keine Einträge in:
88
89
Hanserecesse Band 1, Abteilung I, IV, V, VI, VII, VIII.
90
Hanserecesse Band 2.
91
Hansisches Urkundenbuch Band 1, 2, 3, 5, 6.
92
Walter Prevenier (Hg.), Handelingen van de Leden en van de Staten van Vlaanderen (1384-1405), Bd.1, Brüssel 1959.
93
Paravicini, Werner und Wernicke, Horst (Hrsg.), Hansekaufleute in Brügge. Teil 3: Prosopographischer Katalog zu den Brügger Steuerlisten (1360-1390), Frankfurt: 1999.
94
95
## Literatur
96
97
Erns Daenell, Blütezeit der Deutschen Hanse, Bd. 1, Berlin 1905.
98
99
Dieter Seifert: Kompagnons und Konkurrenten. Holland und die Hanse im späten Mittelalter, Köln 1997.
100
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## Einzelnachweise
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1.
104
105
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 347.
106
107
2.
108
109
HUB Bd. 4 Nr. 884.
110
111
3.
112
113
Handelingen van de Leden en van de Staten van Vlaanderen (1384-1405), W. Prevenier (Hg.), Brüssel: 1959, S. 262.
114
115
4.
116
117
Handelingen van de Leden en van de Staten van Vlaanderen (1384-1405), W. Prevenier (Hg.), Brüssel: 1959, S. 263.
118
119
5.
120
121
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 347.
122
123
6.
124
125
HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 345 § 26.
126
127
7.
128
129
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 352.
130
131
8.
132
133
HUB Bd. 4 Nr. 884.
134
135
9.
136
137
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 336 § 14.
138
139
10.
140
141
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 336 § 17.
142
143
11.
144
145
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 352 A und C.
146
147
12.
148
149
HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 343 § 24.
150
151
13.
152
153
HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 334 § 16.
154
155
14.
156
157
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 345 § 5.1.
158
159
15.
160
161
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 347.
162
163
16.
164
165
HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 351.
166
167
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HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 343 § 31.
170
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18.
172
173
HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 334 § 24.
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19.
176
177
HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 343 § 34.
178
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20.
180
181
HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 334 § 26.
182
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21.
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HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 240 § 5.11.
186
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22.
188
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HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 346.
190
191
23.
192
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HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 344 § 28, 29.
194
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24.
196
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HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 336 § 30.
198
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25.
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HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 345 § 26.
202
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HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 345 § 27.
206
207
27.
208
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HR Abt. 1 Bd. 2 Nr. 343 § 41. HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 448 § 12.
210
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28.
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HR Abt. 1 Bd. 3 Nr. 335 § 31b.
214
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29.
216
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HUB Bd. 4 Nr. 884.