Langelow klagte gegen die Stadt Elbing in Fall von mehreren Todschlägen. Seine Klage wurde erstmals 1376 auf der Versammlung zu Marienburg besprochen. Zwischenzeitlich vermuteten die Städte Lübeck, Stralsund und Greifswald, dass er sich gegen den vereinbarten Frieden mit Preußen richten würde. 1384 bewilligten ihm die preußischen Städte 30 Mark und eine Anweisung aus dem Pfundzoll.
Leben
Namensvarianten: Langhelow, Laghelowen
Lebensdaten: um 1376
Herkunft: vermutlich Dänemark [1]
Tätigkeitsgebiet: unbekannt
Verwandtschaft: unbekannt
Tätigkeiten
Ein gewisser Langelow verklagte die Stadt Elbing wegen verschiedener Totschläge. [2] Das Datum seiner Klage ist dabei nicht bekannt.
Da Langelow auf der Versammlung zu Marienburg am 29. September 1376 nicht anwesend war, wurde beschlossen, dass man sich zur Beurteilung seiner Angelegenheit, dem Urteil des Schiedsgerichts unterwerfen werde. Involvierte Personen waren dabei Jakob Pleskow von Lübeck, Bertram Wulfram, Henning Putbusch und Olaf Björnsson.[3] Das Urteil wurde allerdings auf den nächsten Hansetag vertagt, der am 26.Juni 1377 stattfinden sollte.[4]
Am 14. März 1377 weigerte sich Langelow den vereinbarten Frieden mit Preußen weiterhin einzuhalten und wollte sich dementsprechend über die getroffenen Vereinbarungen mit Dänemark hinwegsetzen. Dies ging einem Schreibens von Lübeck, Stralsund und Greifswald an die preußischen Städte hervor.[5]
Langelow wird anschließend in einem Schreiben von Olaf Björnsson an Lübeck erwähnt, indem er sein Vorhaben verkündet feindlich gegen Preußen aufzutreten und ihm Langelow Beistand leisten wird. Am 01.Oktober 1377 antwortete Lübeck daraufhin, dass sich der von Lagelow beklagte Todschlag, nach eigenen Angaben, vor sieben Jahren ereignete und sich somit in der Zeit des dänischen Krieges stattfand. Entsprechend ist er vom gemeinen Kaufmann zu verantworten.[6]
Am 16. Januar 1379 wurden die Klage Langelows, sowie die Klage der Gebrüder Hagen (Thomas van dem Hagen, Nikolaus van dem Hagen, Vredebern van dem Hagen) auf den 24. Juni verschoben, da die preußischen Städte nicht bei der Versammlung des 13. März anwesend waren.[7]
Erst am 29.September 1382 wurde Langelow wieder in Stralsund erwähnt, jedoch nicht im Zusammenhang mit seiner Klage.[8] Am 18. Dezember 1384 bewilligten ihm die preußischen Städte 30 Mark und eine Anweisung aus dem Pfundzoll.[9]
Sonstige Tätigkeiten: unbekannt
Dokumentation der Recherche
Ohne Ergebnis gesucht in: HR I, 1, HR I, 4-5
Sonstiges
Quellen
Gefunden in: HR I, 2-3
Literatur
Edward Carsten: Geschichte der Stadt Elbingen. 2. Aufl., Sauniers, Elbing 1937.
Verein für Meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde (hrsg.), Mecklenburgisches Urkundenbuch. Schwerin [u.a.], Stiller in Komm. [u.a.], 1899.
Einzelnachweise
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Edward Carsten: Geschichte der Stadt Elbingen. 2. Aufl., Sauniers, Elbing 1937. S. 514
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Edward Carsten: Geschichte der Stadt Elbingen. 2. Aufl., Sauniers, Elbing 1937. S. 130
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HR I, 2, Nr. 140
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HR I, 2, Nr. 142
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HR I, 2, Nr. 148
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HR I, 3, Nr. 98
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HR I, 2, Nr. 174 §§10, 11
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HR I, 2, Nr. 254 §11
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HR I, 2, Nr. 298 §4