Sophie von Pommern-Wolgast war die Ehefrau von Erich von Mecklenburg.[1] Nach dessen Tod ernannte sie Sven Sture zum Hauptmann auf Gotland und ließ angeblich die Vitalienbrüder von dort aus ihr Unwesen treiben.[2] In der Literatur zu den Vitalienbrüdern wird sie seit Koppmann oft fälschlich Margarethe von Dänemark von Pommern genannt.
Leben
Namensvarianten: Sophia[3]
Lebensdaten: geb. wohl Mitte des 14.Jh
Herkunft: Pommern-Wolgast
Verwandtschaft: Ihr Vater war Herzog Bogislav VI von Pommern-Wolgast. Sie hatte eine Schwester namens Agnes.[4]
Ehen: Im Jahre 1369 heiratete sie Erich von Mecklenburg. Nach dessen Tod heiratete sie noch einmal.[5]
Tätigkeiten
Nachdem Albrecht III. von Mecklenburg und Erich von Mecklenburg aus ihrer Gefangenschaft entlassen worden und nach Mecklenburg zurückgekehrt waren, schickte Albrecht seinen Sohn Erich mit Sophie nach Gotland, um dieses von Sven Sture,der für Margarethe von Dänemark arbeitete, zurückzuerobern.[6]
Nachdem Erich gestorben war, machte Sophie Sture (der sich nach der Rückeroberung Gotlands Albrecht III angeschlossen hatte) auf Gotland zum Hauptmann. Daraufhin sollen die Vitalienbrüder nach Gotland gekommen sein und von dort aus die Kaufleute ausgeraubt und Frauen genommen, so wie weitere schreckliche Dinge getan haben.[7] Sophie und Sture sollen ein Abkommen geschlossen haben, das allen Seeräubern den Schutz der Burgen Varvsholm-Landeskrone und Slite gewährleistete, sofern sie Abgaben bezahlten.[8]
Margarethe von Dänemark versuchte wohl, über Sophies Vater und Onkel mit ihr zu verhandeln, da ihr ehemaliger Anhänger Sven Sture sich nicht persönlich bei der Königin blicken ließ.[9]
Als auch Preußen und Lettland einige Zeit unter den "Seeräubern" gelitten hatten, schrieb der Hochmeister (des Deutschen Ordens) an den schwedischen König und informierte ihn darüber, was den Kaufleuten von Gotland aus angetan wurde und bat ihn zu handeln. Nachdem er sich zunächst weigerte, schickte der König schließlich doch seinen Vetter, Johann von Mecklenburg, nach Gotland.[10] Dort kämpfte dieser sich vor bis nach Wisby hinein, wo Sophie ihn gemeinsam mit Sture aufgesucht haben soll. Gemeinsam sollen sie alle Bürger aus der Stadt vertrieben haben.[11]
Daraufhin zog der Hochmeister selbst mit seinen Leuten nach Gotland und nahm Wisby ein, nachdem Verhandlungen mit Johann gescheitert waren.[12] Diese wurden ohne Sophie geführt. Vielleicht weil man ihren Vater fürchtete, der mit den Vitalienbrüdern aus Dorpat in Verbindung stand.[13] Diese hatten er und sein Bruder, Wartislaw VI, wohl 1396 aufgenommen, als sie von Dorpat gekommen waren. [14]
Johann, Sture und Sophie verließen daraufhin die Stadt mit ihren 400 Männern und versprachen in einem Brief, die Kaufleute nicht mehr zu schädigen.[15] Eimer stellt es so dar, dass die drei sich am 5. April 1398 auf Verhandlungen mit dem Hochmeister Konrad von Jungingen einließen und die Stadt freiwillig räumten.[16] Es ist gut möglich, dass Sophie nach der Niederlage mit einigen Vitalienbrüdern zu ihrem Vater zurückkehrte.[17]
Sonstiges
In diesen Quellen finden sich keine weiteren Angaben:
- Hanserecesse, Abteilung 1, Karl Koppmann, Band 1-3 + 5-8, 1870-1897.
- Hanserecesse, Abteilung 2, Goswin von der Ropp, Band 1-7, 1876-1892.
- Hanserecesse, Abteilung 3, Dietrich Schäfer, Band 1-7, 1881-1905.
- Hansisches Urkundenbuch, Band 1-4, Konstantin Höhlbaum, 1876-1896.
- Hansisches Urkundenbuch, Band 5-6, Karl Kunze, 1899-1905.
- Hansisches Urkundenbuch, Band 7, Hans-Gerd von Rundstedt, 1939.
- Hansisches Urkundenbuch, Band 8-11, Walther Stein, 1899-1916.
Quellen
Hanserecesse, Abteilung 1, Karl Koppmann, Band 4, 1877.
Friedrich Wigger: Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses von Meklenburg, In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 50, 1885, S. 184-185.
Birgitta Eimer: Gotland unter dem Deutschen Orden und die Komturei Schweden zu Arsta, 1966.
Literatur
Birgitta Eimer: Gotland unter dem Deutschen Orden und die Komturei Schweden zu Arsta, 1966.
Einzelnachweise
↑
Wigger, S. 184
↑
HR 1,4 Nr. 438,5
↑
bei Eimer
↑
Wigger, S. 184
↑
Wigger, S. 184
↑
HR 1,4 Nr. 438,4
↑
HR 1,4 Nr. 438,5
↑
Eimer, S. 141
↑
Eimer, S. 142
↑
HR 1,4 Nr. 438,6-9
↑
HR 1,4 Nr. 438,10
↑
HR 1,4 Nr. 438,11-13
↑
Eimer, S. 152
↑
Eimer, S. 141
↑
HR 1,4 Nr. 438,14
↑
Eimer, S. 154
↑
Eimer, S. 156