Gottschalk Preen war ein Ritter, dessen genaue Lebensdaten leider unbekannt sind. Er war eng mit der Stadt und Vogtei Schwerin verbunden und handelte in deren Auftrag. In den Quellen wird zudem ein Knappe mit demselben Namen genannt, bei dem es sich wahrscheinlich um einen Nachkommen handelt.

## Leben

Namensvarianten: Pren, Prehn, Gotschalk[1]

Lebensdaten: unbekannt

Herkunft: evtl. Schwerin

Verwandtschaft:

Es werden Knappen mit den Namen [[Henning Preen]] und [[Arnd Preen]] im Lübecker Urkundenbuch genannt.[2] Die genauen verwandtschaftlichen Beziehungen sind jedoch unbekannt.

## Tätigkeiten

Aktivitäten als Gewaltakteur:

- 24. Mai 1391: Gottschalk Preen wird als zugehörig zur Vogtei Schwerin genannt, als diese sich zusammen mit der Stadt Schwerin mit den Herzögen von Mecklenburg und den Ratsmännern von Wismar, Rostock, Bützow und Sternberg gegen die norwegische Königin Margarete und die Länder Dänemark, Norwegen und Schweden verbünden.[3]

Status: Ritter

Fahrgemeinschaften: unbekannt

Auftraggeber: Vogtei Schwerin

Geschädigte: Die Länder Dänemark, Norwegen und Schweden.

#### Sonstige Tätigkeiten:

- 6.Mai 1368: Gottschalk Preen lässt die Knappen [[Nikolaus Pinnow]], [[Hinrich Moltzan]], [[Thiderich Bussel]], [[Hennekin Kind]], [[Konrad von Lu]], [[Peter von der Heyde]] und [[Nikolaus Teterow]] in seinem Namen in den Dienst Rostocks gegen den König von Dänemark und seine Helfer treten.[4]

- 13. August 1395: Der Knappe Gottschalk Preen erklärt unter der Bürgschaft der Knappen [[Henning Preen]] und [[Arnd Preen]] die Urfehde gegen die Stadt Lübeck.[5] Jedoch wird es sich bei dem vorher genannten Ritter Gottschalk Preen und den Knappen des gleichen Namens mit aller Wahrscheinlichkeit nicht um die gleiche Person handeln. Der hier genannte Knappe Gottschalk Preen könnte ein Nachkomme sein, der den Namen seines Vorfahren erhalten hat.

## Dokumentation der Recherche

Ohne Ergebnis gesucht in:

Hanserecesse II bis VIII; MUB Bd. XXII

## Einzelnachweise

1. ↑
    
    UB Lüb IV, Nr.628
    
2. ↑
    
    UB Lüb IV, Nr.628
    
3. ↑
    
    MUB Bd. XXII, Nr.12298
    
4. ↑
    
    Hanserecesse I, Nr.452 1.
    
5. ↑
    
    UB Lüb IV, Nr.628
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